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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Kaufverträge des Quadland, Inhaber Arnold Erichsen(nachstehend Quadland genannt), selbst wenn sie vorher nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehenden oder sie ergänzenden Geschäftsbedingungen werden grundsätzlich, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, außer Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen, bei Fahrzeugen, die bei der Firma Quadland vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Unsere Angebote und Angebotspalette sind unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma Quadland die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die Firma Quadland ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher keine Zusicherung dieser Eigenschaften. Der Abschluss des Kaufvertrages mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Firma Quadland zu vertreten ist – insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern. Sofern die Kaufsache von der Firma Quadland als Importware ausgewiesen ist, ist der Käufer 4 Wochen an eine Bestellung gebunden. Die Firma Quadland ist zur Lieferung der Kaufsache nicht verpflichtet, es sei denn, sie erteilt eine schriftliche, verbindliche Lieferzusage. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert und die Gegenleistung wird unverzüglich an den Unternehmer zurückerstattet. 4) Die Darstellung der Waren und Leistungen im Online-Angebot von Quadland stellt kein bindendes Angebot da. 5) Die von einem Kunden per Internet, schriftlich, telefonisch oder mündlich aufgegebene und bei Quadland eingegangene Bestellung ist ein bindendes Angebot. 6) Die Bestellung ist für Quadland nur verbindlich, soweit sie innerhalb von 10 Werktagen schriftlich bestätigt oder ihr durch Übersendung der Ware nachgekommen wird. Der Kunde verzichtet insoweit auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Der Eingang Ihres Angebotes wird umgehend per Email bestätigt, diese Eingangsbestätigung ist keine Annahme Ihres Angebotes. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. 7) Ersatz- und Anbauteile werden grundsätzlich ohne ABE verkauft, sofern die Firma Quadland nicht schriftlich etwas anderes erklärt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Quadland. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche grundsätzlich der Geschäftssitz der Firma Quadland in Quern.
4. Preise Die angegebenen Preise sind einschließlich aller deutschen Steuern. Die Preisangaben sind, sofern dieses nicht anderes vereinbart wurden, ohne die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Zollgebühren und Versicherung. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem im konkreten Angebot gemachten Angaben und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen. Bestellungen werden zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen ausgeführt. Quadland ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt eine Berichtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR). Sie beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Mehrwertsteuer. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
5. Zahlungsbedingungen Der Kunde entscheidet bei der Bestellung, ob er durch Vorkasse, Rechnung oder per Nachnahme bezahlt. Die Nachnahmegebühren trägt der Kunde. Bei einer Bestellung behält sich Quadland die Prüfung der Bonität des Kunden vor. Bei negativer oder keiner Auskunft ist eine Zahlung per Rechnung nicht möglich. Zahlung per Rechnung ist nur für Bestandskunden möglich. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tagen nach zugang der Rechnung ohne Abzüge zu zahlen, wobei der Eingang des Betrages bei der Firma Quadland maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist, kommt der Vertragspartner ohne weitere Erklärung der Firma Quadland in Zahlungsverzug, wenn der Verbraucher in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde. Verzugszinsen werden bei Verbrauchern mit 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz p. a. und bei Händlern mit 8 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz p. a. berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma QcS eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder Käufer eine geringere Belastung nachweist. Gegen die Ansprüche der Firma Quadland kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. Gewerbsmäßige Händler haben Vorkasse zu leisten. Bei Vorkasse ist die Firma Quadland erst zur Lieferung der Ware verpflichtet, wenn der Kunde die vollständige Zahlung der Ware geleistet hat.
6. Lieferbedingungen Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Firma Quadland auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Firma Quadland in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der Firma Quadland auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er der Firma Quadland nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann bei dem der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird der Firma Quadland, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die Firma Quadland haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die Firma Quadland bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach der Ziffer 2 Sätze 2 bis 7 dieses Abschnitts. Höhere Gewalt oder bei der Firma Quadland oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung die die Firma Quadland ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers oder Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern die Firma Quadland, der Importeur oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung darüber getroffen wurde, nach Wahl der Firma Quadland. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache - beim Versendungskauf - mit der Übergabe an den Transporteur über.
7. Abnahme Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Firma Quadland von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlang die Firma QcS Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Quadland einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
8. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Firma Quadland aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Firma Quadland. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Firma Quadland vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat die Firma Quadland darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leitung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind die Firma Quadland und Käufer sich darüber einig, dass die Firma QcS den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunk der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Quadland höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
9. Gewährleistung Die Gewährleistungszeit beträgt bei Verbraucherverträgen 2 Jahre und bei Verträgen mit Unternehmern 1 Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes: Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer bei der Firma Quadland oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer die Firma Quadland hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. Ersatzteile werden Eigentum des Verkäufers. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Die bei den Sonderposten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Vertragspartner bekannten Mängeln sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt. 6) Die Präsentation der Ware beinhaltet keine Eigenschaftszusicherung, sondern ist lediglich als Leistungsbeschreibung zu verstehen.
10. Haftungsbeschränkung Hat die Firma QcS aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Firma Quadland beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilbt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Firma Quadland nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden. Unabhängig von einem Verschulden der Firma Quadland bleibt eine etwaige Haftung der Firma Quadland bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der von der Firma Quadland gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Quadland für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.#
11 Batterieverordnung 12. Verpackungsverordnung Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" oder der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung: Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken: Quadland, Inhaber: Arnold Erichsen, Groß Quern 92, in 24972 Quern. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Ende der Belehrung 13. Informationen zur Altölverordnung Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren - und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet unsere Kunden wie folgt zu informieren : Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle ! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt ! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühflüssigkeiten ist verboten ! Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager ( Quadland, Inhaber: Arnold Erichsen, Groß Quern 92, in 24972 Quern) abgeben bzw. einschicken . Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken , beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut ! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung. Sind Sie Unternehmer, benennen wir Ihnen auch gerne eine Annahmestelle in Ihrer Nähe . Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung : Quadland Weitere Hinweise zur Altölverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. ( www.bmu.de ) 14. Bild & Textrechte Bildrechte: Alle Bildrechte und Textrechte sind Eigentum vom Webdesigner Thomas Häfker und dürfen dürfen verwendet werden vom Quadland Inh. Arnold Erichsen. Eine verwendung dritter ohne schriftliche zustimmung ist nicht erlaubt. 15. Datenerfassung Datenschutzerklärung Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten Verwendung von Cookies Weitergabe personenbezogener Daten Bonitätsprüfung Auskunftsrecht Widerruf von Einwilligungen Erlaubnis zur E-Mail-Werbung Ansprechpartner für Datenschutz Quadland, Inhaber: Arnold Erichsen, Groß Quern 92, 24972 Quern, E-Mail: info@quad-nord.de 16.Sicherheitshinweis: 17. Rechtswahl Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung. 18. Gerichtsstand Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Firma Quadland in Quern. Dies gilt ebenfalls, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. 19. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte etwas nicht geregelt worden sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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